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Produkt zum Begriff Finanzamt:


  • Freiberufler: Fit fürs Finanzamt (Elter, Constanze)
    Freiberufler: Fit fürs Finanzamt (Elter, Constanze)

    Freiberufler: Fit fürs Finanzamt , Buchführung, Rechnungen, Steuern & Co. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231004, Produktform: Kartoniert, Autoren: Elter, Constanze, Auflage: 24004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 252, Abbildungen: 30 schwarz-weiße Abbildungen, Keyword: Buchführung; Finanzamt; Finanzen; Ratgeber Wirtschaft; Selbstständige; Steuern; Wirtschaft u. Management, Fachschema: Beruf / Freie Berufe~Freiberufe - Freiberuflich - Freiberufler~Freier Mitarbeiter - Freie Mitarbeit~Mitarbeiter / Freier Mitarbeiter~Beruf / Karriere~Karriere~Selbständigkeit (Erwerbstätigkeit)~Selbstständigkeit (Erwerbstätigkeit)~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz~Betriebswirtschaft - Betriebswirtschaftslehre, Fachkategorie: Betriebswirtschaftslehre, allgemein, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Ratgeber: Karriere und Erfolg, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Länge: 213, Breite: 138, Höhe: 15, Gewicht: 334, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783527509133 9783527508532 9783527507344, Herkunftsland: GROSSBRITANNIEN (GB), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0090, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 19.99 € | Versand*: 0 €
  • Haftnotiz Für das Finanzamt 1301010119 75x35mm 5Bk
    Haftnotiz Für das Finanzamt 1301010119 75x35mm 5Bk

    Haftnotiz Für das Finanzamt 1301010119 75x35mm 5Bk

    Preis: 5.90 € | Versand*: 4.75 €
  • Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt
    Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

    Wenn Sie einen Betrieb eröffnen, sich also selbstständig machen, sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats anzumelden.

    Preis: 6.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht
    Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht

    Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zuhause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann überweist das Finanzamt nach Steuerbescheid?

    Das Finanzamt überweist in der Regel das Guthaben nach Erhalt des Steuerbescheids. Die Dauer bis zur Überweisung kann variieren, abhängig von der Bearbeitungszeit des Finanzamts. Normalerweise erfolgt die Überweisung innerhalb weniger Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids. Es ist ratsam, regelmäßig das Konto zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Geld rechtzeitig eingegangen ist. Falls es zu Verzögerungen kommt, kann es sinnvoll sein, beim Finanzamt nachzufragen.

  • Wann kann Finanzamt Steuerbescheid nachträglich ändern?

    Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid nachträglich ändern, wenn es feststellt, dass Fehler bei der Berechnung oder der Berücksichtigung von steuerlichen Sachverhalten gemacht wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Einnahmen oder Ausgaben nicht korrekt erfasst wurden oder steuerliche Freibeträge nicht berücksichtigt wurden. Die Änderung eines Steuerbescheids ist jedoch nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich, die je nach Art des Fehlers und der Steuerart variieren kann. Es ist daher wichtig, Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unstimmigkeiten rechtzeitig Einspruch einzulegen.

  • Wann bearbeitet Finanzamt Steuererklärung 2019?

    Das Finanzamt bearbeitet Steuererklärungen in der Regel nach dem Eingang der Unterlagen. Die genaue Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsaufkommen und Komplexität der Steuererklärung variieren. Es ist ratsam, die Steuererklärung frühzeitig einzureichen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Es kann auch hilfreich sein, sich über die aktuellen Bearbeitungszeiten des zuständigen Finanzamts zu informieren. Letztendlich hängt der Zeitpunkt der Bearbeitung auch davon ab, wie schnell und vollständig die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

  • Kann das Finanzamt einen Steuerbescheid nachträglich ändern?

    Kann das Finanzamt einen Steuerbescheid nachträglich ändern? Ja, das Finanzamt kann einen Steuerbescheid nachträglich ändern, wenn es feststellt, dass Fehler gemacht wurden oder wichtige Informationen nicht berücksichtigt wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Einkünfte falsch erfasst wurden oder Abzüge übersehen wurden. Steuerpflichtige haben in der Regel die Möglichkeit, Einspruch gegen einen geänderten Steuerbescheid einzulegen und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Belege bereitzuhalten, um im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Angaben korrekt sind.

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    Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,– €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.

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  • Welche Unterlagen und Belege müssen für die jährliche Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden? Wie kann man Einspruch gegen einen Steuerbescheid beim Finanzamt einlegen?

    Für die jährliche Steuererklärung müssen in der Regel Einkommensnachweise, Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie Bescheinigungen für Steuerermäßigungen eingereicht werden. Um Einspruch gegen einen Steuerbescheid beim Finanzamt einzulegen, muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich begründet Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann auch formlos per E-Mail oder Fax erfolgen.

  • Hat das Finanzamt meine Steuererklärung erhalten?

    Haben Sie bereits Ihre Steuererklärung eingereicht? Falls ja, haben Sie eine Bestätigung oder Eingangsbestätigung vom Finanzamt erhalten? Es könnte auch sein, dass Sie online über das Finanzamtportal den Eingang Ihrer Steuererklärung überprüfen können. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Steuererklärung angekommen ist, wäre es ratsam, direkt beim Finanzamt nachzufragen. Sie können auch eine schriftliche Anfrage per Post oder E-Mail senden, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung eingegangen ist.

  • Kann das Finanzamt rückwirkend Steuererklärung verlangen?

    Kann das Finanzamt rückwirkend Steuererklärung verlangen? Ja, das Finanzamt kann unter bestimmten Umständen rückwirkend eine Steuererklärung verlangen, wenn es feststellt, dass Einkünfte nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn steuerlich relevante Informationen nicht angegeben wurden oder falsche Angaben gemacht wurden. In solchen Fällen kann das Finanzamt eine rückwirkende Steuererklärung einfordern und gegebenenfalls auch Steuernachzahlungen verlangen. Es ist daher wichtig, seine Steuererklärungen sorgfältig und vollständig auszufüllen, um mögliche Nachforderungen zu vermeiden.

  • Kann das Finanzamt eine Steuererklärung verlangen?

    Ja, das Finanzamt kann eine Steuererklärung von Steuerpflichtigen verlangen. Dies kann geschehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. wenn Einkünfte aus verschiedenen Quellen bezogen wurden oder wenn bestimmte Freibeträge überschritten wurden. In der Regel wird das Finanzamt die Steuerpflichtigen auffordern, eine Steuererklärung abzugeben, wenn es der Meinung ist, dass dies erforderlich ist. Es ist wichtig, dieser Aufforderung nachzukommen, da sonst Sanktionen drohen können. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten bezüglich der Abgabepflicht an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.

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